Geldauflagen und Bußgelder
Mit Ihrer Zuweisung Gutes fördern! Weisen Sie dem Frauenforum im Kreis Unna e.V. Bußgelder oder Geldauflagen zu und unterstützen Sie die das Recht auf ein gewaltfreies und würdiges Leben von Frauen und Mädchen.
Gerichtlich zugewiesene Geldauflagen und Bußgelder sind eine unverzichtbare Hilfe für die Finanzierung unserer Arbeit. Das Engagement von Gerichten und Staatsanwaltschaften trägt maßgeblich zu unserem Einsatz für eine gerechtere Welt bei. Danke für Ihre Unterstützung!
Informationen für Gerichte und Staatsanwaltschaften
- Wir sind als gemeinnützige Organisation anerkannt und bei allen Oberlandesgerichten gelistet und verwenden Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
- Wir informieren Sie zeitnah über eingehende oder ausstehende Geldauflagen.
- Die Geldauflagen werden auf ein Bußgeld-Sonderkonto verbucht, es werden keine Zuwendungs- oder Spendenbestätigungen ausgestellt.
- Sie werden jährlich über unseren Einsatz mit der Kurzfassung unseres Jahresberichtes informiert, den vollständigen Bericht können Sie herunterladen oder auf Anfrage bei uns beziehen.
- Wenn Sie Informationen zu unseren Projekten benötigen, kontaktieren Sie uns gerne:
Frau Monika Boruta | Telefon: 02303 77891-12 | verwaltung1@frauenforum-unna.de
Informationen für Zahlungspflichtige
Damit wir Ihre Zahlungen den Behörden fristgerecht melden können, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
- Geben Sie bei allen Überweisungen das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur so sind wir in der Lage, den Zahlungseingang Ihrer Auflage zuzuordnen und diesen dem Gericht fristgerecht zu bestätigen.
- Wir dürfen nicht mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung verhandeln, dafür wenden Sie sich bitte direkt an das Gericht.
- Über Ihr Bußgeld erhalten Sie keine Zuwendungsbestätigung, das heißt sie kommt steuerrechtlich nicht als Ausgabe nach §10b in Betracht. Sie können Ihr Bußgeld also nicht als Spende von der Steuer absetzen.
- Sie haben Ihr Aktenzeichen bei der Überweisung vergessen? Wenden Sie sich zur Klärung bitte an
Frau Monika Boruta | Telefon: 02303 77891-12 | verwaltung1@frauenforum-unna.de
Auch Schöff:innen, Verteidiger:innen und die Beschuldigten selbst können vorschlagen, welcher gemeinnützigen Organisation eine Geldauflage zugewiesen werden soll.
Zusätzlich können auch Sie uns dabei unterstützen, das Frauenforum im Kreis Unna e.V. bei Vertreter:innen der Justiz bekannter zu machen. Bußgelder und Geldauflagen sind ein wichtiger Baustein, um unsere Arbeit gegen Gewalt an Frauen und Mädchen zu realisieren.
Sparkasse UnnaKamen
IBAN DE21 4435 0060 0000 0397 92
BIC WELADED1UNN
Wir sind erreichbar
Mo-Do | 08:00-16:00 Uhr |
Fr | 08:00-13:00 Uhr |
Telefon 02303 778910
Telefax 02303 77891-19
Hansastraße 38, 59425 Unna
geschaeftsstelle@frauenforum-unna.de
Team
Britta Buschfeld
Geschäftsführende Vorständin
Melanie Hulliger
Verwaltung
Monika Boruta
Verwaltung